Dienstleisterhinweise zu den Auswirkungen des Corona-Virus

Die Situation ist besonders für die Veranstaltungsbranche schwierig und tut uns für unsere Kunden und Anbieter mit laufenden oder geplanten Veranstaltungen sehr leid. Wir haben vollstes Verständnis für alle notwendigen Maßnahmen, die Gesundheit schützen sollen. Mit den folgenden Hinweisen und Empfehlungen wollen wir versuchen folgende Fragen zu beantworten:

Werden Kunden ihre Buchungen nun stornieren?

Leider müssen wir davon ausgehen, dass viele Kunden, insbesondere zeitnahe Buchungen stornieren werden. Vor allem, wenn durch Bundes- und Landesregierungen Schließungen bzw. starke Einschränkungen in der Nutzbarkeit der Location angeordnet worden sind. Bitte informiert euch immer je nach dem Bundesland, in dem die Location stattfindet, welche genaue Regelung gilt und wie lange diese andauert. Aufgrund dieser Anordnungen können viele Kunden voraussichtlich ihre Veranstaltungen in diesem Zeitraum nicht durchführen und werden daher stornieren oder verschieben.

Hier gibt es eine bundesweite Übersicht über alle aktuellen Risikogebiete und Corona-Regelungen: https://tourismus-wegweiser.de/

Was sollen Kunden tun? Stornieren oder abwarten?

Auf weltklassejungs.de genießen Kunden auch weiterhin kulante und kundenfreundliche Stornierungsfristen. Daher ist es nicht notwendig, eine Buchung zu stornieren, wenn die kostenfreie Stornierung noch möglich ist. Daher sollten Kunden gerne abwarten und Ihre kostenfreie Stornierungsfrist nutzen. Diese kann jederzeit auf der Stornierungsseite eingesehen werden. Den Link dazu finden Kunden in Ihrer Buchungsbestätigungs-Mail.

Bitte beruhige und weise auch Deine Kunden darauf hin, wenn eine Stornierung noch nicht nötig ist.

Müssen Kunden ihre Buchung wegen einer (temporären) Schließungsanordnung der Location stornieren?

Nein, dies ist in mehrfacher Hinsicht nicht nötig. Befinden sich Kunden noch innerhalb der kostenfreien Stornierungsfrist, dann können Kunden diese gerne – wie zuvor geschildert – ganz bequem abwarten. Steht die Veranstaltung jedoch bald bevor und fällt wohlmöglich in den Zeitraum, für den seitens der Bundes- und Landesregierungen Schließungen bzw. starke Einschränkungen in der Nutzbarkeit der Location angeordnet worden sind, bietet weltklassejungs.de an, dass Sie die Veranstaltung verschieben können (näheres siehe „Können Kunden ihre Veranstaltung verschieben“).

Nur im Ausnahmefall sollte daher eine Stornierung nötig sein, z.B. wenn eine Verschiebung nicht in Betracht kommt.

Wie können Kunden stornieren?

Ist eine Stornierung unvermeidlich, führen Kunden diese ganz einfach online auf unserer Stornierungsseite durch. Den Link dazu finden sie in Ihrer Buchungsbestätigungs-Mail oder senden uns eine E-Mail mit Ihrer Buchungsnummer an service@weltklassejungs.de. Als Stornogrund sollte "Corona-Virus" ausgewählt werden. Bitte beachte, dass es nicht ausreicht eine Buchung vom Kunden bei Dir abzusagen. Die Buchung muss vom Kunden bei weltklassejungs storniert werden.

Können Kunden ihre Veranstaltung verschieben?

Ja, wir wollen alles dafür tun, dass Kunden, die ihre Feier wegen Corona absagen müssen, verschieben können. Wenn Kunden schon einen neuen Termin haben und Du verfügbar bist, werden wir Deine Buchung direkt auf den neuen Termin (kostenfrei und zu gleichen Konditionen) umbuchen. In diesen Fällen sollen auch keine Stornierungsgebühren von Dir berechnet werden. Solltest du Umbuchungswünsche haben, kannst du uns diese gerne zukommen lassen per E-Mail an service@weltklassejungs.de.

Wenn weltklassejungs.de Dir Gebühren berechnet hat, rechnen wir dir ebenfalls die Vermittlungsgebühren komplett für den Nachholtermin an.

Kennen Kunden Ihren neuen Termin noch nicht und fällt ihre Veranstaltung nicht unter die Laufzeit der Schließungsanordnung, empfehlen wir Kunden abzuwarten solange sie kostenfrei stornieren können oder bis Sie den neuen Termin kennen und wir für sie umbuchen können.

Kennen Kunden Ihren neuen Termin noch nicht und fällt ihre Veranstaltung unter die Laufzeit der Schließungsanordnung, empfehlen wir ihnen zu stornieren und uns den neuen Termin ihrer Veranstaltung so bald wie möglich hinterher mitzuteilen. Auch dann werden wir versuchen ihre Buchung zu gleichen Konditionen und kostenfrei umzubuchen.

Wir appelieren an alle Dienstleister uns direkte Umbuchungswünsche mitzuteilen, damit wir die Buchung ändern können. Bitte bedenkt, dass wir für die Dienstleister in alle Buchungen bereits vor Monaten viel in Werbung investiert haben und auf die eingeplanten Umsätze angewiesen sind.

Kann ich Buchungen wegen Corona absagen?

Sollten Buchungen von Dir aufgrund von CoronaSchVO nicht dürchführbar sein, bist auch Du frei von der Leistungserbringung, d.h. du musst deine Leistung nicht anbieten. Welchen Einfluss das auf die Gegenleistung und die Stornogebühren hat, haben wir in der nächsten Frage beantwortet. Versuche in diesen Fällen bitte unbedingt zunächst mit Deinen Kunden eine Verschiebung der Buchung zu erreichen und informiere uns über das neue Datum per E-Mail an service@weltklassejungs.de. Wir buchen die Veranstaltung dann gerne um. Wenn dein Kunde nicht verschieben möchte und auch nicht selber storniert, informiere uns bitte über den Ausfall der Veranstaltung an service@weltklassejungs.de. Wir prüfen dann, ob wir die Veranstaltung für Dich stornieren können.

Kann ich Stornierungsgebühren verlangen?

Grundsätzlich gelten die von dir je Buchung hinterlegten Stornierungsfristen und -gebühren. Für Buchungen vor dem 13. Mai 2020 gilt: Sollten Kunden aufgrund von Regierungs-Anordnungen ihre Veranstaltung nicht dürchführen können, werden diese aufgrund dieser (auch rechtlichen ungeklärten) Ausnahmesituation keine Stornierungsgebühren bezahlen müssen. Es steht dir natürlich frei, diese trotzdem einzufordern, aber wir schätzen die Chancen hier für Dienstleister gering ein.

Anders sieht es bei langfristigen Stornierungen von Buchungen vor dem 13. Mai 2020 aus, die nicht direkt durch Regierungs-Anordnungen o.ä. unmöglich werden bzw. bei der die Geschäftsgrundlage dauerhaft wegfällt . Wenn Kunden hierbei außerhalb der kostenfreien Fristen stornieren, hast du gute Chancen deine Stornierungsgebühren einfordern zu können. Bitte beachte hierzu auch die Hinweise "Besondere Erstattungsbedingungen von Stornierungsgebühren"

Bei Buchungen ab dem 13. Mai 2020 gelten unsere geänderten Kunden-AGB. Für Stornierungen außerhalb deiner bei Buchung hinterlegten Stornierungsfristen, hast du, auch bei durch höhere Gewalt bedingten Stornierung (insb. Pandemien), einen Anspruch vom Kunden auf die Stornierungsgebühren unter Abzug ersparter Aufwendungen. Deine Gebührenstaffelung kann dabei als angemessen angesehen werden, da die Veranstaltung bereits geplant worden ist, Vorgespräche stattgefunden haben und der genaue Leistungsumfang am Veranstaltungstag schon besprochen worden ist. Dem Kunden bleibt es unbenommen, im Einzelfall nachzuweisen, dass die Gebühr im Einzelfall niedriger anzusetzen ist. Ebenfalls kannst du seit dem 13. Mai 2020 eine Anzahlung vom Kunden verlangen und diese im Falle einer kostenpflichtigen Stornierung zur Deckung bereits erbrachter Leistungen einbehalten.

Wir empfehlen dir Stornierungen im Einzelfall zu prüfen, die aktuelle Lage zum Corona-Virus zu verfolgen und mit Kunden immer die bestmögliche Lösung zu suchen. Wenn du dabei Unzerstützung braicht, kontaktiere uns gerne per E-Mail an service@weltklassejungs.de.

Erstattungsmöglichkeiten von Stornogebühren?

Es ist nicht auszuschließen, dass besorgte Kunden nun auch Buchungen in fernerer Zukunft stornieren werden und dabei von Dir Stornierungsgebühren berechnet werden können. Wir möchten sicher stellen, dass auch diese Kunden ihre Feier später nachholen und auf weltklassejungs neu buchen. Dazu möchten wir Kunden unter diesen besonderen Umständen anbieten, dass sie berechnete Stornierungsgebühren bei einer späteren Neubuchung erstattet bzw. angerechnet bekommen. Wir empfehlen den Kunden daher, dass diese versuchen ihren gleichen Dienstleister später erneut auf weltklassejungs zu buchen. Wir bitten dich in solchen Fällen, wo Kunden dich nun stornieren und ihre Feier innerhalb nachholen, bereits berechnete Stornierungsgebühren oder Anzahlungen komplett anzurechnen. Wir rechnen Dir in diesen Fällen auch unsere Vermittlungsgebühr komplett an.

Werden Kunden ihre Feiern nachholen und neu buchen?

Ja, wir gehen davon aus, dass viele Kunden ihre Feiern nachholen werden. Möglicherweise werden sogar mehr Leute nach Durchstehen der Pandemie, erst Recht das Bedürfnis zum feiern haben und mehr buchen als vorher.

Was bedeutet die Situation für weltklassejungs?

Für uns ist die Situation ebenfalls sehr schwierig. Im Falle von Stornierungen von Buchungen vor dem 13. Mai 2020 gehen wir leer aus. Wir haben aber bereits seit Monaten für alle Buchungen unserer Dienstleister viel in Werbung investiert. Fest eingeplante Umsätze fallen nun aus. Um Umsatzausfälle wieder rein zu holen, sind wir dabei allerdings darauf angewiesen, dass Buchungen für die Zukunft möglichst beibehalten bzw. verschoben werden oder wegen Corona stornierte Buchungen nachgeholt werden. Dazu ist es erforderlich, dass Kunden ihre Buchung später auch wieder über weltklassejungs vornehmen bzw. umbuchen lassen. Wir bitten daher alle Dienstleister Kunden dazu anzuhalten stornierte Buchungen später über weltklasejungs neu zu buchen und keine direkten Buchungen oder Änderungen selbst anzunehmen. Wir bedanken uns im Voraus für Eure Mithilfe dabei!

Erlaubte Feiern je Bundesland

Hier gibt es eine bundesweite Übersicht über alle aktuellen Risikogebiete und Corona-Regelungen: https://tourismus-wegweiser.de/ https://risikogebiet.info/

Fördermöglichkeiten für Selbständige und Firmen

  • Freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler in NRW, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten können eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden. Die Mittel müssen später nicht zurückgezahlt werden. Zum Antrag
  • Soforthilfe für Selbständige und kleine Unternehmen, 9.000€ bis 25.000€. Die Mittel müssen später nicht zurückgezahlt werden. Soforthilfe beantragen
  • Kurzarbeit
  • Steuerliche Liquiditätshilfe und Steuerstundungen. Wende Dich dazu entweder an Deinen Steuerberater oder schaue auf denWebseiten der Finanzämter.
  • besondere Hilfs-Kredite über KfW-Bank oder Landes-Banken
  • Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit).
  • Maßnahmen für Solo-Selbstständige. Grundsicherung ohne Vermögensprüfung oder Leistungen aus der frewilligen Arbeitslosenversicherung. Infos bei der Bundesagentur für Arbeit.
  • Anspruch auf Verdienstausfall wegen Quarantäne: Selbstständige, deren Betrieb oder Praxis während einer angeordneten Quarantäne ruht, können nach § 56 Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Behörde einen "Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang" beantragen.

Bei offenen Fragen kann oft der Steuerberater helfen.

Alternativ die Agentur für Arbeit oder das Finanzamt. Grundsätzliche Informationen gibt´s unter der Hotline 030 18615 1515 des Bundeswirtschaftsministeriums.

Ebenfalls informieren die lokalen Industrie- und Handelskammern, z. B. IHK NRW.

Gesetzestexte

Aktuelle Corona Lage der Bundesregierung

Formulierungshilfe "Gutscheinlösung" für Freizeitveranstaltungen

Gesetz Gutscheinlösung für Veranstaltungsbranche

Kontakt

Kontaktiere uns bei Fragen dazu gerne unter:

Wir wünschen Euch Gesundheit, Gelassenheit und Zusammenhalt! Wir glauben fest daran, dass wir die Situation gemeinsam durchstehen und hinterher allen Grund haben werden weltklasse zu feiern!

Euer weltklassejungs-Team