Ihr habt euch entschieden zu heiraten? Dann solltet ihr auch unbedingt darüber sprechen, ob es für euch sinnvoll ist, einen Ehevertrag aufzusetzen. Wenngleich dieser noch immer ein unliebsames Thema ist und als unromantisch gilt – später kann er etwaige Streitigkeiten verhindern und für gerechte Problemlösungen sorgen.
In diesem Artikel erfahrt ihr daher alles Wichtige rund um den Ehevertrag.
Die wesentlichen Bestandteile eines Ehevertrags bilden die Regelungen zur Gütertrennung, zum Unterhalt und zum Versorgungsausgleich. Darüber hinaus können aber noch weitere Vereinbarungen getroffen werden, die euch persönlich wichtig sind, wie zum Beispiel zur Verteilung der Haushaltspflichten oder sogar Vertragsstrafen für den Fall eines Ehebruchs.
Wer sich gegen einen Ehevertrag entscheidet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass im Falle einer Scheidung die sogenannte Zugewinngemeinschaft gilt und eine Aufteilung des erwirtschafteten Vermögens stattfindet. Derjenige, der den größeren Zugewinn während der Ehe zu verzeichnen hat, muss den anderen Partner auszahlen. Im Ehevertrag könnt ihr hiervon abweichende Regelungen treffen.
Um etwaige Ungerechtigkeiten zu vermeiden, entscheiden sich die Paare in der Regel für die Gütertrennung, bei der kein Zugewinnausgleich stattfindet und die Ehegatten ihr jeweiliges Vermögen behalten.
Grundsätzlich bestehen Unterhaltsansprüche nach einer Scheidung ein Leben lang. Diese können im Ehevertrag aber ausgeschlossen oder zumindest begrenzt werden. Die getroffenen Vereinbarungen werden jedoch auf ihre Rechtsgültigkeit geprüft. So darf einem Partner durch die vertraglichen Regelungen kein grober Nachteil entstehen, etwa weil er im Alter oder aufgrund der Kindererziehung finanziell nicht ausreichend versorgt ist.
Auch hierbei sieht das Gesetz ohne einen Ehevertrag vor, dass die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften dem Partner nach der Scheidung zur Hälfte gutgeschrieben werden. Zahlt einer von euch wesentlich höhere Beiträge als der andere, kann dies im Rentenalter zu wirtschaftlichen Problemen führen, sodass eine Änderung innerhalb eines Vertrags sinnvoll ist.
Damit dennoch ein angemessener Ausgleich zwischen den Ehegatten gewährleistet ist, muss zunächst das Familiengericht die Vereinbarungen genehmigen.
Es ist bereits deutlich geworden, dass das Abschließen eines Ehevertrages für einige Personengruppen besonders empfehlenswert ist. Wenn ihr euch in eine der folgenden Kategorien einordnen könnt, solltet ihr vor der Hochzeit bereits überlegen, ob ihr gesonderte Regelungen treffen wollt.
Genauso könnt ihr aber auch erst im Laufe der Ehe einen solchen Kontrakt aufsetzen sowie spätere Modifikationen vornehmen, wenn sich beispielsweise etwas an eurer Lebenssituation ändert.
Durch einen Ehevertrag bleibt ihr beide finanziell unabhängig. Ihr könnt zum einen über euer eigenes Vermögen verfügen und seid zum anderen auch nicht für etwaige Schulden eures Partners verantwortlich.
Greifen im Falle einer Scheidung die gesetzlichen Regelungen, würde dieses Vermögen durch den Zugewinnausgleich erheblich gemindert.
Auch die Vermögenswerte des Unternehmens sind bei einem Zugewinnausgleich betroffen, sodass unter Umständen die Firmenexistenz gefährdet würde.
Grundsätzlich gilt immer das Recht des Aufenthaltslandes. Lebt einer von euch aber im Ausland, können gegebenenfalls die dortigen Regelungen Vorrang haben. Zur Vereinfachung kann daher im Ehevertrag festgesetzt werden, welches Recht bei einer Scheidung greifen soll.
Für die Erstellung und Prüfung eines Ehevertrags muss zunächst ein Anwalt bezahlt werden. Damit der Kontrakt schließlich rechtskräftig ist, bedarf es zusätzlich der Beurkundung durch einen Notar, wofür ebenfalls Gebühren fällig werden. Diese lassen sich anhand des Geschäftswertes des Vertrages, welcher wiederum auf eurem Vermögen beruht, berechnen.
Tipp: Es ist sinnvoll, den Ehevertrag so früh wie möglich abzuschließen, denn je später ihr ihn aufsetzt, desto höher ist vermutlich euer Vermögen, sodass auch die Kosten für den Vertrag steigen.
Um die Anwaltskosten zu ermitteln, müsst ihr zunächst den Geschäftswert des Ehevertrages bestimmen. Dieser setzt sich aus eurem gemeinsamen Vermögen zusammen – etwaige Schulden werden dabei nicht berücksichtigt. Soll es in dem Vertrag dagegen nur um das Vermögen eines Ehegatten gehen, bildet auch nur dieses den Geschäftswert. Aus der Anlage 2 zu § 13 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ergeben sich die maßgeblichen Anwaltsgebühren, welche mit einem Faktor zwischen 0,5 und 2,5 multipliziert werden. Je komplizierter der Fall ist, desto höher wird der Faktor gewählt. In der Regel entscheidet sich der Anwalt für die Mittelgebühr mit dem Faktor 1,5.
Beispiel: Euer Gesamtvermögen beläuft sich auf 50.000 Euro. Laut Gebührentabelle beträgt die einfache Gebühr hierfür 1.163 Euro. Setzt der Anwalt die übliche Mittelgebühr an, werden 1.744,50 Euro für das Aufsetzen des Ehevertrags fällig. Hinzu kommen allerdings noch die Umsatzsteuer von 19 Prozent sowie etwaige Auslagen für Telefon und Porto.
Auch die Notarkosten basieren auf dem vertraglichen Geschäftswert. Bestehende Schulden werden bis maximal zur Hälfte des Aktivvermögens berücksichtigt, sodass insgesamt vom Reinvermögen gesprochen wird. Im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ist festgelegt, dass für die Beurkundung eines Vertrages eine zweifache Gebühr erhoben wird. Die Mindestgebühr beträgt allerdings stets 120 Euro.
Beispiel: Euer Reinvermögen beträgt 40.000 Euro. In der Gebührentabelle in § 34 GNotKG ist die einfache Gebühr mit 145 Euro aufgeführt. Die Notarkosten belaufen sich daher auf 290 Euro plus Umsatzsteuer und Auslagen.
Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. wurde im August 2015 von Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin gegründet. Für den juristischen Laien steht einem grundlegenden Verständnis zumeist das „Juristendeutsch“ im Wege; entsprechende Recherchen gestalten sich in der Regel als zeitaufwendig und komplex. Ziel des Verbandes ist es daher, über zentrale rechtliche Themenkomplexe in einer verständlichen Sprache zu informieren. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. stellt ausschließlich Informationsportale bereit, bietet jedoch keine Rechtsberatung an.
Geht ihr lieber auf Nummer sicher und schließt einen Ehevertrag ab? Dann ist vielleicht auch eine Hochzeitsversicherung das Richtige für euch, mit der ihr die Stornierungskosten im Falle einer abgesagten oder verschobenen Hochzeit minimieren könnt. Oder findet ihr einen Ehevertrag einfach nur unromantisch und verzichtet lieber drauf? Wir sind gespannt auf eure Meinung.
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Hallo,
ich habe eine Frage:
Ich bin verheiratet und wir haben vor 7 Jahren eine Wohnung gekauft. Unsere Eltern und vor allem die Verwandtschaft meines Mannes hat zu Beginn Geld dazu gegeben.
Ich arbeite als Lehrerin und verdiene sehr viel mehr Geld als mein Mann, der nur eine halbe Stelle ungelernt an einem Theater hat. Ich zahle alle Rechnungen und auch den Kredit alleine ab. Ich wollte fragen, ob ich auch im Nachhinein einen Ehevertrag machen kann, sodass mir die Wohnung, die ich bezahle, später auch alleine gehört, falls wir uns trennen, abgesehen von den 70.000€, die seine Verwandtschaft bezahlt habe. Dass ich quasi im Falle einer Scheidung nur dieses Geld zurückgeben muss und man das noch ändern kann.
Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße