Es gibt bereits viele DJs, die ihr Hobby zum Beruf oder auch Nebenjob gemacht haben und mit ihrer Leidenschaft zum DJing Geld verdienen. Talent, ein paar freie Wochenenden, gutes Marketing, Lust zu reisen, professionelles Equipment und natürlich die Liebe zur Musik sind nur einige der Vorraussetzungen, die ein Berufs-DJ mitbringen sollte. In diesem Beitrag stellen wir euch vor, wir ihr das DJing als Nebenjob im Rahmen der Kleinunternehmerregelung ausführen könnt. Wie wird man eigentlich Kleinunternehmer und was alles steckt hinter diesem Begriff? Diese und andere Fragen möchten wir euch gerne beantworten und freuen uns natürlich auch auf individuelle Erfahrungsberichte und Tipps von euch zum Thema. Wenn ihr auf der Suche nach DJ-Aufträgen seid, könnt ihr euch bei weltklassejungs.de als DJ bewerben, egal ob Klein- oder Großunternehmer ;-). Jetzt als DJ bewerben!
Kleinunternehmer sind Unternehmer, die mit ihrem Umsatz die Grenze von 17.500 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr nicht überschreiten. Gründet ihr nun euer Unternehmen neu, so gilt die Grenze von 17.500 Euro für euer Gründungsjahr. Wer als Unternehmer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, darf und muss auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Diese Regelung ist sozusagen eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, das Finanzamt erhebt bei Kleinunternehmern keine Abführung der Umsatzsteuer.
Wie oben geschildert liegen die Grenzen des Umsatzes bei 17.500 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr. Wichtig ist, dass es um den Umsatz geht und nicht um den letztendlichen Verdienst oder Gewinn nach Abzug der laufenden Kosten. Interessant zu wissen ist auch, dass ein Kleinunternehmer bei einem geringeren Umsatz dennoch mehr verdienen kann als ein Unternehmer bei höheren laufenden Kosten. Hierzu eine Beispielrechnung eines Kleinunternehmers und eines “normalen” Unternehmers:
Wenn ihr euch dazu entscheidest, Kleinunternehmer zu werden, dann müsst ihr ein Gewerbe anmelden. Eine solche Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt in eurer zuständigen Gemeinde. Das Gewerbeamt befindet sich in den meisten Fällen im Rathaus eurer Stadt. Ihr könnt euch aber auch im Internet schlau machen und die Gewerbeanmeldung dort herunterladen, ausfüllen und mit der Post an das Gewerbeamt schicken.
Auch als Kleinunternehmer muss man sich mit der Steuer-Thematik befassen. Dabei ist erstmal wichtig zu wissen, wo die Unterschiede zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer liegen. Die Umsatzsteuer stellt die klassische Mehrwertsteuer dar (im Moment 19 Prozent), die jeder Verbraucher zahlen muss. Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die dritte Unternehmen in Rechnung stellen. Die Unternehmen dürfen diese eingenommene Umsatzsteuer von den eigenen ausgehenden Rechnungen abziehen. So verringern sich die Beiträge, die an das Finanzamt abgeführt werden. Als Kleinunternehmer jedoch müsst ihr keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen, dürft aber auch keine Umsatzsteuer auf euren Rechnungen ausweisen.
Ja, ein Kleinunternehmer muss Rechnungen schreiben. Die Rechnungen dienen als Nachweis für das Finanzamt und außerdem schafft ihr damit auch einen Überblick über eure eigenen Geschäfte. Vorlagen für eine Rechnung findet ihr ausreichend im Netz.
Als selbständiger Kleinunternehmer seid ihr selbst für eure Krankenversicherung verantwortlich. Ihr könnt euch sowohl privat als auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Was für euch die bessere Alternative ist und wo genau die Vor- und Nachteile liegen, kann pauschal nicht beantwortet werden, weil es von vielen Faktoren abhängt, z. B. Alter, Kinder, Gesundheit etc. Hierzu empfehlen wir euch, direkt bei den Krankenkassen nachzufragen und entsprechend zu vergleichen. Worüber ihr auf jeden Fall auch nachdenken solltest, ist eine Haftpflichtversicherung. Sie zählt zu den wichtigsten Grundversicherungen für Kleinunternehmer. Als DJ mit eigener Licht- und Tontechnik macht oft auch eine Equipmentversicherung Sinn. Damit ist das teure Equipment gegen Schäden oder Diebstahl versichert. Hier haben wir für euch eine gute Equipmentversicherung vorgestellt.
Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die Kleinunternehmerreglung für Unternehmer lohnt, die wenig umsatzsteuerpflichtige Produkte oder Leistungen zur Erbringung ihrer eigenen Leistungen benötigen. So benötigt ein DJ z. B. keine Rohstoffe wie ein Autommobilhersteller, um seine Dienstleistungen herstellen bzw. anbieten zu können. Auf der anderen Seite kann der Kleinunternehmer-DJ dann auch nicht die Vorsteuer (aktuell 19 Prozent) beim Kauf von z. B. Tonträgern, Ton- und Lichttechnik oder auch einem neuen Computer vom Finanzamt zurück verlangen. Letztlich bleibt dies also ein Rechenspiel.
Einen kleinen Wetteberwerbs-Vorteil haben zudem Kleinunternehmer, indem sie auf ihren eigenen Rechnungen keine Mehrwertsteuer aufschlagen müssen. Da der Endverbraucher Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer) vergleicht, kann der Kleinunternehmer diese Ersparnis an den Kunden weitergeben und entsprechend billiger anbieten. Arbeitet der Kleinunternehmer jedoch überwiegend für Firmen, wie z. B. der DJ für Diskotheken, die ihrerseits vorsteuerabzugsberechtigt sind, ändert sich wirtschaftlich wiederum nichts.
Ein großer Vorteil der Kleinunternerregelung ist aber deren Einfachheit. Als Kleinunternehmer muss man nicht regelmäßig Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, es genügt i. d. R. am Ende des Jahres eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung. Dadurch fällt einiges an bürokratischem Aufwand und nötigem Wissen weg, was insbesondere am Anfang einer gewerblichen Tätigkeit ein nicht zu unterschätzender Vorteil sein kann.
Wir empfehlen euch daher, euch im Vorfeld zu überlegen, wie viele Ausgaben inklusive Mehrwertsteuer ihr benötigt, um eure Leistungen anbieten zu können, ob ihr den Wettbewerbsvorteil nutzen wollt, günstiger anbieten zu können, und letztlich, wieviel Aufwand ihr in die steuerliche Abrechnung investieren wollt.
Welche Entscheidung würdet ihr für euch als DJ treffen? Habt ihr schon Erfahrung mit dem Stellen von Rechnungen und Steuererklärungen fürs Finanzamt gemacht? Wir sind gespannt auf eure Kommentare.
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