Als professionelle DJs habt ihr etwas geschafft, was den allerwenigsten vergönnt ist: Ihr habt euer Hobby zum Beruf gemacht. An jedem Wochenende könnt ihr eurer absoluten Leidenschaft nachgehen und mit cooler Musik die Menge zum Tanzen bringen. Leider besteht auch das Leben eines DJs nicht nur aus Auflegen und Party. Wie jeder andere Selbstständige müsst ihr euch natürlich um das Drumherum kümmern: Aufträge bearbeiten, Bücher führen und Rechnungen stellen. Letzteres ist gar nicht so einfach, wie es sich anfangs anhört.
In diesem Artikel erklären wir, worauf es beim Stellen einer DJ-Rechnung ankommt, und welche Programme sich dafür am besten eignen.
Wir leben in Deutschland – es wäre also mehr als verwunderlich, wenn es keine klaren Vorschriften gäbe, wie eine Rechnung auszusehen hat, um vom Finanzamt als solche anerkannt zu werden. Ihr müsst an sage und schreibe neun Pflichtangaben denken:
Beim Erstellen einer hieb- und stichfesten Rechnung kann euch eine passende Software helfen. Diese Programme, die wir am Ende kurz vorstellen, helfen euch auch bei den Sonderfällen, auf die wir im Folgenden eingehen. Denn was wäre eine Regel ohne Ausnahme?
Diesen Fall beschreiben wir nur der Vollständigkeit halber, denn er bezieht sich auf Rechnungen, deren Wert 150 € nicht überschreitet. Selbst wenn ihr am Anfang eurer Karriere steht, werdet ihr hoffentlich höhere DJ-Gagen bekommen. Solltet ihr dennoch einen Betrag in Rechnung stellen, der unter diese Grenze liegt, so reichen die folgenden Angaben:
Dass ihr unter diese Regelung fallt, ist schon deutlich wahrscheinlicher. Sie greift, wenn ihr im vergangenen Jahr nicht mehr als 17.500 € Umsatz gemacht habt und für das laufende Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibt. Ihr könnt euch dann beim Finanzamt als Kleinunternehmer melden und dürft laut Paragraph 19 UStG keine Umsatzsteuer abführen. Klingt zwar nach einem Verbot, bedeutet für euch aber einige Erleichterungen. In Bezug auf Rechnungen bedeutet das: Ihr könnt alle Angaben weglassen, die sich auf diese Steuer (auf Rechnungen als Mehrwertsteuer bezeichnet) beziehen. Da ihr aber nicht de facto steuerfrei seid, solltet ihr auf der Rechnung „Umsatzsteuerbefreite Leistung nach §19 UStG“ vermerken.
Nun wie oben versprochen noch einige ausgewählte Beispiele für Rechnungsprogramme, die euch das Stellen von DJ-Rechnungen erleichtern:
Benutzt ihr dafür spezielle Programme oder kommt bei euch das gute alte Word mit einer eingefügten Tabelle zum Einsatz? Wir sind gespannt auf eure Kommentare.
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Lexoffice fehlt hier von Haufe auch webbasiert und sehr gut